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Reisebedingungen

 

1. Buchungsvertrag
1.1
Die Buchung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Buchungsvertrages bestimmt sich nach den Angaben auf der Website http://www.nordgriechenland.de und der schriftlichen Buchungsbestätigung des Anbieters. Dies gilt auch für telefonische Anmeldung. Der Anmelder erhält vom Anbieter eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Buchungsvertrag kommt mit Entgegennahme der vom Anmelder unterschriebenen Kopie der Buchungsbestätigung durch den Anbieter zustande.

2. Zahlung
2.1
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung werden 20% des Buchungspreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Buchungspreis angerechnet.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu storieren. In diesem Fall wird der Anbieter die gemäß Ziff. 4 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
Der Restbetrag auf den Buchungspreis muss spätestens 28 Tage vor Anreisetermin gezahlt sein. Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Anreisetermin weniger als 28 Tage liegen - ist der Buchungspreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Anreisetermin an den Anbieter zu zahlen. Bei nicht erfolgtem Zahlungseingang bis 5 Tage vor Anreisetermin UND ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung seitens des Anbieters.
Bitte senden Sie Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg per Email oder Fax an uns.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des Buchungspreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung seitens des Anbieters.

3. Änderungen
3.1
Werden nach Zustandekommen des Buchungsvertrages vom Urlauber Änderungen, z.B. hinsichtlich des An- und/oder Abreisetermins, der Unterkunft, etc. vorgenommen, erheben wir bis 45 Tage vor Anreisetermin ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 4 berechnet.
3.1.1 Ergeben sich als Folge solcher Änderungen für den Urlauber höhere Buchungspreise, so geht die Preisdifferenz zu seinen Lasten.
3.2 Von Leistungsänderungen wird der Anbieter den Urlauber unverzüglich unterrichten und ihm alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Urlaubers beibt unberührt.
3.3 Bis zum Anreisetermin kann der Urlauber sich nach Mitteilung an den Anbieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 25 pro Person. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten wiedersprechen, wenn dieser den besonderen Aufenthaltserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4. Rücktritt
4.1
Rer Rücktritt hat seitens des Urlaubers schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Die Rücktrittskosten betragen (soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) in Prozent des Buchungspreises:
4.1.1 - bis zum 45. Tag vor Anreisetermin  20%
4.1.1 - bis zum 35. Tag vor Anreisetermin  50%
4.1.1 - ab dem 34. Tag vor Anreisetermin 80%
4.1.1 - bei Nichterscheinen                    100%
4.1.2 Bei Stornierung sind bereits augehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.
4.1.3 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung nicht erstattet werden.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
5.1
Wird der Urlaub infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Urlauber aus auch der Anbieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Anreisetermin erhält der Urlauber den gezahlten Buchungspreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Anbieter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
5.2 Ergeben sich genannte Umstände nach der Anreise, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Anfallende Mehrkosten (z.B. für die Rückbeförderung) gehen zu Lasten des Urlaubers.

6. Haftung
6.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen muss der Urlauber innerhalb von 2 Wochen nach dem vertraglich vereinbarten Abreisetermin schriftlich dem Anbieter gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

7. Mitwirkungspflicht
7.1
Der Urlauber ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem vor Ort befindlichen Anbieter, bzw. dessen Bevollmächtigten zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Urlauber schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8. Abtretungsverbot
8.1
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Urlaubers gegen den Anbieter an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Urlaubers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

9. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
9.1
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Buchungsverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer schriflichen Bestätigung.
9.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Anbieter zur Anfechtung des Buchungsvertrages.
9.3 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich griechisches Recht Anwendung.
9.3.1 Der Urlauber kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen.
9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Buchungsvertrages zur Folge.
9.5 Sitz des Anbieters:
         Stavroula Tsalkatidou
         Orfani, 64008 Kavala
         Griechenland


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